Warum?
- durch selbst bestimmte Zeitarbeitsmodelle wird sowohl quantitative als auch qualitative Arbeit in der Eingliederungshilfe gemindert, da Leistungsnehmende auf eine vertrauensvolle und kontinuierliche Beziehungsarbeit angewiesen sind
- angestelltes Fachpersonal muss die "unliebsamen" Schicht- und Wochenendzeiten ausgleichen – für den Einkauf von Leasingkräften in der Eingliederungshilfe entstehen für Träger bis zu 250% Mehrkosten, die über den durchschnittlichen Personalkosten des eigenen Personals liegen
- die Mehrkosten werden nicht über die Refinanzierung anerkannt
- Mehrkosten müssen von öffentlichen Geldern, den Trägermitteln, beglichen werden und fließen direkt in Privatwirtschaft
- in einer Sozialgemeinschaft darf akuter Personal- und Fachkraftmangel in der Eingliederungshilfe nicht für Gewinngeschäfte ausgenutzt werden
- Leidtragende sind am Ende nicht nur fest angestellte Fachkräfte, sondern Klientinnen und Klienten als Leistungsnehmende
Was ist zu tun?
- der aussichtslose Wettbewerb zwischen Leasingfirmen und Trägereinrichtungen muss gestoppt werden, hier bedarf es einer Regulierung
- Finanzierung privatwirtschaftlicher Interessen durch öffentliche Mittel muss gestoppt werden
- wir fordern von der Bundes- und Landespolitik deutliche Regularien zur Eingrenzung von Leasing-Arbeit in der Eingliederungshilfe – wie auch für alle Bereiche der sozialen Arbeit, die von öffentlichen Mitteln refinanziert werden
- Privatunternehmen müssen an den Ausgleichsabgaben, z.B. Pflegefonds für die generalistische Pflegeausbildung beteiligt werden