Arbeitserprobungen und Eignungsabklärungen

Im Oberlin Berufsbildungswerk bieten wir zwei Maßnahmen an, die junge Menschen bei der Einschätzung der Berufseignung unterstützen: Mit den Arbeitserprobungen (AE) kann die Eignung für einen konkreten Berufswunsch geprüft, mithilfe von Eignungsabklärungen (EA) die Eignung für verschiedene Berufsbilder erprobt werden.

Die Termine für beide Maßnahmen sind jeweils unten aufgeführt und können im Einzelfall auch außerhalb der angezeigten Perioden vereinbart werden.

Arbeitserprobungen (AE)

Arbeitserprobungen sind geeignete Maßnahmen für junge Menschen mit einem konkreten Berufswunsch, wenn die körperlichen und intellektuellen Leistungsvoraussetzungen für den Beruf überprüft werden sollen.
Bei jungen Menschen mit Hör- und/oder Sehbehinderungen schätzen wir ebenfalls zunächst über eine vierwöchige Arbeitserprobung oder über eine zwölfwöchige Eignungsabklärung den Hilfe- und Hilfsmittelbedarfes ab.

Arbeitserprobungen erfolgen in einem bestimmten Beruf oder Berufsfeld und dauern bis zu vier Wochen. Bei der Anmeldung für eine Arbeitserprobung benötigen wir daher die Mitteilung des entsprechenden Berufsfeldes. Achtung: Soll die Erprobung in mehreren Berufsfeldern erfolgen, kommt eine Eignungsabklärung (siehe unten) in Frage.

Der Beginn ist einmal im Monat möglich. Die Termine für die Arbeitserprobungen in 2025 sind wie folgt (Maßnahmenummer: 039/8001/25):

  • 06.01.2025 bis 31.01.2025
  • 03.02.2025 bis 28.02.2025
  • 03.03.2025 bis 28.03.2025
  • 31.03.2025 bis 25.04.2025
  • 28.04.2025 bis 23.05.2025
  • 26.05.2025 bis 20.06.2025
  • 23.06.2025 bis 18.07.2025
  • 25.08.2025 bis 19.09.2025
  • 22.09.2025 bis 17.10.2025
  • 20.10.2025 bis 14.11.2025
  • 17.11.2025 bis 12.12.2025

Eignungsabklärungen (EA)

Eignungsabklärungen sind besonders geeignet für junge Menschen, bei denen die Berufswahlentscheidung noch nicht abgeschlossen ist und die körperlichen und intellektuellen Leistungsvoraussetzungen für verschiedene Berufsfelder erprobt werden sollen.

Eignungsabklärungen können bis zu 12 Wochen dauern. Für jeden Beruf bzw. jedes Berufsfeld werden vier Wochen zur Klärung der Berufsfeldeignung benötigt. Die Festlegung der Berufsfelder erfolgt auf Grundlage der Berufsfeldinteressen des Bewerbers und der medizinischen Eignung für die Berufe bzw. Berufsfelder. Der Beginn ist an vier Terminen im Jahr möglich. Im Einzelfall können auch kurzfristigere Termine zum Start der Eignungsabklärung vereinbart werden.

Die Termine für die Eignungsabklärungen in 2025 sind wie folgt (Maßnahmenummer 039/8002/25):

  • 06.01.2025 bis 28.03.2025
  • 31.03.2025 bis 20.06.2025
  • 28.04.2025 bis 18.07.2025
  • 25.08.2025 bis 14.11.2025
  • 22.09.2025 bis 12.12.2025

Ihre Ansprechpartnerin

Ellen Kuhnt

Aufnahmekoordinatorin