Informationen für Interessenten

Für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf und/oder Behinderung ist der Übergang von der Schule ins Berufsleben oft mit erheblichen Schwierigkeiten oder Unsicherheiten verbunden.

Sie stehen vor Fragen wie

  • Welcher Beruf ist für mich der Richtige? 
  • Wo kann ich meine Ausbildung machen?
  • Wo werde ich später Arbeit finden?

Das Oberlin Berufsbildungswerk unterstützt bei diesen Fragen. Wir ermöglichen eine Orientierung für das spätere Berufsleben. Innerhalb einer Berufsvorbereitung und/oder Berufsausbildung können junge Menschen mit Körper-, Lern-, psychischen und Mehrfachbehinderungen und Autismus-Spektrum-Störung einen von über 30 Ausbildungsberufe aus 7 verschiedenen Fachbereichen erlernen. 

Die Beschulung der einzelnen Ausbildungsberufe findet in den Oberlin Beruflichen Schulen (OBS) auf dem Gelände des BBW oder in den zuständigen Oberstufenzentren (OSZ) statt.

Unser Ziel

Wir unterstützen unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei einer Berufsausbildung, sodass sie sie erfolgreich abschließen und anschließend auf dem ersten Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz finden können. 

Eine Berufsvorbereitung und/oder Berufsausbildung beim Oberlin Berufsbildungswerk gibt jungen Menschen die Unterstützung, die sie brauchen. So können sie beispielsweise erfolgreich eine Ausbildung absolvieren. Das Oberlin Berufsbildungswerk (BBW) ist eines von 52 Berufsbildungswerken in Deutschland und das einzige im Land Brandenburg.

Die wichtigsten Fragen

  • Für wen eignet sich das Oberlin Berufsbildungswerk?

    Besonders spezialisiert ist das Oberlin Berufsbildungswerk auf die Berufsvorbereitung und Berufsausbildung von jungen Menschen mit Körper-, Lern-, psychischen oder Mehrfachbehinderungen und Autismus-Spektrum-Störung.

    Dies sind junge Menschen mit:

    • Körperlichen Beeinträchtigungen wie zum Beispiel mit spastischen Lähmungen, angeborenen oder erworbenen Querschnittlähmungen, Muskeldystrophien, Atrophien, multipler Sklerose, Epilepsie, Erkrankungen des Nierensystems (auch bei Dialysepflicht), Unfallfolgen, Herz-Kreislauferkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Stoffwechselerkrankungen
    • Psychischen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Autismus-Spektrum-Störung (ASS), Aufmerksamkeits-Störung mit und ohne Hyperaktivität, soziale Phobien, Persönlichkeitsstörungen, Ess-Störungen, Zwangsstörungen und Fetale Alkohol Spektrum Störung (hochfunktional)
    • Die Aufnahme junger Menschen mit leichten Hör- und/oder Sehbehinderungen in die Ausbildung oder Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ist nach Prüfung des Hilfe- und Hilfsmittelbedarfes durch eine 4-wöchige Arbeitserprobung oder 12-wöchige Eignungsabklärung ebenfalls möglich
  • Was ist das Besondere am Oberlin Berufsbildungswerk?

    Eine Ausbildung im Oberlin Berufsbildungswerk bedeutet Lernen, Arbeiten und Leben unter einem Dach: Junge Menschen absolvieren hier ihre Ausbildung, besuchen zumeist die Sonderpädagogische Berufsschule, können im Internat wohnen, erhalten heilpädagogische und schulische Förderung und werden sozialpädagogisch, psychologisch und ärztlich begleitet.

    In unserem Berufsbildungswerk können sie mit unserer Hilfe aus einer Palette von über 30 Berufen den für sie passenden Beruf finden. Die meisten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen lernen die verschiedenen Berufsfelder in einer 11-monatigen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme kennen. Auch eine 4-wöchige Arbeitserprobung oder 12-wöchige Eignungsabklärung kann zur Klärung geeignet sein, welcher Beruf der Richtige ist.

    Wenn Sie mehr über die Arbeit der Berufsbildungswerke erfahren möchten, besuchen Sie gerne den YouTube-Kanal der Bundesarbeitsgemeinschaft der BBWs. 

  • Welche Chancen hat man?

    Selbstständig das Leben meistern – eine Berufsausbildung ist die beste Voraussetzung für einen qualifizierten Arbeitsplatz, der eine die wichtigste Grundlage für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben ist.

    Der Weg in die Ausbildung kann sowohl über eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, als auch über eine Arbeitserprobung oder Eignungsabklärung erfolgen.

    Alle Berufe (aktuell sind es über 30 Ausbildungsberufe), die man im Oberlin Berufsbildungswerk erlernen kann, werden nach anerkannten Ausbildungsordnungen (§ 4 bzw. § 64 ff Berufsbildungsgesetz – BBiG) ausgebildet und schließen mit einer Prüfung vor der jeweils zuständigen Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) ab.

    Zur Unterstützung einer betriebsnahen Ausbildung werden Ausbildungsphasen in der Wirtschaft oder in der öffentlichen Verwaltung durchgeführt. In kooperativen Ausbildungsformen, u.a. der verzahnten Ausbildung (VAmB), erhalten Auszubildende ihre berufspraktische Ausbildung direkt vor Ort.

    Nach der Ausbildung begleiten und unterstützen wir unsere Absolvent/innen bei der Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz und stehen auch während der Einarbeitungsphase als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Welche Voraussetzungen gibt es für die Aufnahme?

    Bevor die Ausbildung, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Arbeitserprobung oder Eignungsabklärung im Oberlin Berufsbildungswerk starten kann, ist zunächst durch die Agentur für Arbeit zu prüfen, ob aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen für die berufliche Ausbildung begleitende Hilfen eines Berufsbildungswerkes erforderlich sind. Nur in diesem Fall werden die Kosten für unsere Leistungen und das Internat durch die Agentur für Arbeit übernommen.

    Wie ist hier der Ablauf?

    • Der erste Anlaufpunkt ist der/die Berufsberater:In. Wer das ist, ist von der Schule abhängig, die man zuletzt besucht hat. War die letzte Schule z. B. eine Schule mit besonderem Förderschwerpunkt, ist der Ansprechpartner von Anfang an die Reha-Berater:In.

    • Die Reha-Beratung oder die Berufsberatung der Agentur für Arbeit leiten jeweils ein ärztliches und eine berufspsychologisches Gutachten ein. Damit stellen Sie fest, ob bei einem jungen Menschen seelische und/oder körperliche Einschränkungen bestehen. Die erstellten Gutachten werden durch die Berufsberatung bzw. Reha-Beratung in einem Gespräch ausgewertet.

    • Ergeben Sie aus den Gutachten notwendige, begleitende Hilfen, übernimmt der/die Reha-Berater/-in die weitere Begleitung. In einem ausführlichen Gespräch werden die Möglichkeiten der Unterstützung besprochen und ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausgehändigt. Mit dem Antrag werden die Kosten für die berufliche Teilhabeleistungen – kurz Rehabilitationsmaßnahmen -  durch die Agentur für Arbeit übernommen. Nach Vorlage des ausgefüllten Antrages meldet die Agentur für Arbeit den Jugendlichen im Oberlin Berufsbildungswerk für eine konkrete berufliche Maßnahme an.
  • Wie erfolgt die Anmeldung bei uns?

    Wenn uns die Anmeldeunterlagen der Reha-Berufsberatung der Agentur für Arbeit vorliegen, laden wir Sie zum Vorstellungsgespräch ein:

    • Hier sprechen wir über Ihre bisherige Entwicklung und Unterstützungsbedarfe, Interessen und Stärken und darüber, wie Ihr Weg im BBW aussehen kann. Natürlich ist auch Zeit für Ihre Fragen. Insgesamt dauert das Vorstellungsgespräch eine gute Stunde.
    • Bei Bedarf folgt im Anschluss ein weiteres Gespräch mit dem Begleitenden Dienst
    • Abschließend erfolgt eine Abstimmung mit allen Abteilungen des Berufsbildungswerkes und bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Aufnahmebestätigung, Vertragsunterlagen und alle weiteren Informationen. 

Termine und weitere Informationen

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und alle Ausbildungen beginnen am 1. September eines jeden Jahres. Auch unterjährige Aufnahmen in die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme sind nach Absprache möglich. Auch die Aufnahme in die Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen nach dem offiziellen Start erfolgen.

Ihre Ansprechpartnerin

Ellen Kuhnt

Aufnahmekoordinatorin