Im April 2021 hat eine langjährige Mitarbeiterin in einem der Wohnhäuser im Oberlinhaus vier Menschen getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt. Diese schreckliche Tat hat die Rahmenbedingungen in der Teilhabe von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen in der Teilhabe in eine neue gesamtgesellschaftliche, bundesweite Aufmerksamkeit gerückt.
Als Folge der intensiven internen Auseinandersetzung mit der Tat wurde im Oberlinhaus – neben anderen Maßnahmen – insbesondere die Gewaltschutzkonzeption umfassend weiterentwickelt und breitflächig umgesetzt.
Im Zuge der internen Aufarbeitung wurde aber auch deutlich, dass die Sicherstellung von Teilhabe gerade für Menschen mit sehr hohem Assistenzbedarf in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an mannigfaltige systematische und praktische Grenzen stößt. Diese Erkenntnisse haben die Leitung des Oberlinhaus veranlasst, eine Expertenkommission einzuberufen. Die Expertenkommission sollte helfen, Orientierungen für das Oberlinhaus zu geben, aber auch generell einen Impuls zu setzen bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz.
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