Was noch wichtig ist

Weitere wichtige Informationen für Auszubildende des Oberlin Berufsbildungswerks

Wie ist die Verpflegung geregelt? Welche Arbeitszeit habe ich und was mache ich, wenn ich krank bin? Wie viel Urlaub steht mir zu? Erfahren Sie hier mehr.

Arbeitszeit

  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Ausbildung und Berufsvorbereitung 39 Stunden pro Woche
  • Der Praxistag beginnt je nach Fachbereich zwischen 6:45 Uhr und 7:00 Uhr und endet zwischen 15:35 Uhr und 15:50 Uhr. Am Freitag endet der Arbeitstag bereits zwischen 14:10 und 14:25 Uhr. Wenn Sie Schule haben, ist diese am Freitag spätestens um 14:25 Uhr zu Ende
  • Sie haben Anspruch auf 45 Minuten Pause pro Tag. Wenn Sie unter 18 sind haben mindestens 1 Stunde Pause pro Tag.

Urlaub

  • Sie haben während der Ausbildung einen jährlichen Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Liegt bei Ihnen eine anerkannte Schwerbehinderung vor, so kommen fünf weitere Tage als Zusatzurlaub dazu
  • Durch die Heimfahrtzeiten im Sommer und zum Jahreswechsel sind 15 Urlaubstage verbindlich festgelegt. Je nach Anspruch können verbleibende Urlaubstage innerhalb des Kalenderjahres außerhalb der Berufsschulunterrichtstage genommen werden.
  • Im Berufsbildungswerk wird ein verbindlicher Urlaubs- und Heimfahrtzeitenplan erstellt und bis spätestens 31. Dezember jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht

Meldung von Fehlzeiten bei Krankheit

  • Wenn Sie krank sind, müssen Sie einen Arzt aufsuchen und einen Nachweis über Ihre Erkrankung erbringen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
  • Am 1. Tag des Fehlens müssen Sie Ihren Ausbilder benachrichtigen

Krankenkasse

  • Wir entrichten für Sie Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
  • Vor Beginn einer Maßnahme (Arbeitserprobung, Eignungsabklärung, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Ausbildung) muss eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden. Ein Verbleib in der Familienversicherung ist nicht möglich

Verpflegung

In der Mensa

An Ihrem ersten Tag im Oberlin Berufsbildungswerk bekommen Sie einen Essen-Chip ausgehändigt, der Sie für ein (kostenfreies) Mittagessen berechtigt. Dieses kochen wir von Montag bis Freitag ganz frisch vor Ort, also direkt in der Steinstraße.

  • In der Mensa im Hauptgebäude können Sie täglich zwischen zwei Hauptgerichten wählen und sich am Salatbuffet und am Wasserspender bedienen. Zum Schluss gibt’s ein Dessert oder Obst.
  • Ein Essen ist in der Regel vegetarisch. Auf Diätessen oder andere spezielle Kost (z.B. vegan oder laktosefrei) sind wir ebenfalls eingerichtet.
  • Die Essenausgabe ist von 11:20 Uhr bis 13:15 Uhr geöffnet, an Ausbildungstagen gehen Sie zeitlich je nach Bereich gestaffelt zum Essen.
  • Für junge Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung oder anderen psychischen Erkrankungen, die mit den Geräuschen und der Lebhaftigkeit der Mensa nicht zurechtkommen, haben wir eine „Kleine Mensa“ eingerichtet.
  • Wer eine Assistenz beim Essen benötigt, wird von unseren Arbeitsassistenten aus dem Begleitenden Dienst unterstützt.

Im Internat

  • Bei Unterbringung im Internat nehmen Sie in Ihrer Gruppenküche Frühstück, Abendbrot und die Zwischendurch-Mahlzeiten ein und am Wochenende auch das Mittagessen

Getränke

  • Im Internat erhalten Sie Mineralwasser und andere Getränke
  • Der Wasserspender der Mensa ist für Sie tagsüber jederzeit zugänglich
  • Für zwischendurch können Sie sich der Cafeteria im Erdgeschoss im Hauptgebäude von 8:15 Uhr bis 14:00 Uhr, freitags bis 13:30 Uhr, eindecken.

Ihre Ansprechpartnerin

Ellen Kuhnt

Aufnahmekoordinatorin